Daten
Bundes- und Landesdatenschutzgesetze verlangen einen sensiblen Umgang
mit Daten. Inzwischen ist es eine komplexe Regelungsmaterie.
Datenschutzbeauftragte soll es in den Betrieben auch geben. Es drohen
Bußgelder. Im Juli 2009 hat der Bundestag das BDSG
(Bundesdatenschutzgesetz) verabschiedet und nochmal geändert.
Herausgekommen ist ein Kompromiss in dem Spannungsfeld Datenschutz und
Bekämpfung von Korruption. Zwar sollen Einwilligungen der
Beschäftigten möglich sein, doch die Gesetzesbegründung
und der Gesetzeswortlaut des neu gefassten § 32 BDSG passen nicht
wirklich zusammen.
Hier sind neue und kreatuve Lösungen gefragt!
Ich
berate Sie gern über Ihre Fragen zum Datenschutz bzw. der
Überwachung und biete Schulungen an. Für eine monatliche
Pauschale, die von der Größe Ihres Unternehmens
abhängig ist, stehe ich auch als externer Datenschutzbeauftragter
zur Verfügung.
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