Daten

Bundes- und Landesdatenschutzgesetze verlangen einen sensiblen Umgang mit Daten. Inzwischen ist es eine komplexe Regelungsmaterie. Datenschutzbeauftragte soll es in den Betrieben auch geben. Es drohen Bußgelder. Im Juli 2009 hat der Bundestag das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verabschiedet und nochmal geändert.


Herausgekommen ist ein Kompromiss in dem Spannungsfeld Datenschutz und Bekämpfung von Korruption. Zwar sollen Einwilligungen der Beschäftigten möglich sein, doch die Gesetzesbegründung und der Gesetzeswortlaut des neu gefassten § 32 BDSG passen nicht wirklich zusammen.


Hier sind neue und kreatuve Lösungen gefragt!

Ich berate Sie gern über Ihre Fragen zum Datenschutz bzw. der Überwachung und biete Schulungen an. Für eine monatliche Pauschale, die von der Größe Ihres Unternehmens abhängig ist, stehe ich auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.