Das
Eventrecht hat sich inzwischen zu einem eigenständigen
Rechtsgebiet entwickelt. Die Rechtsfragen rund um ein
Großereignis herum betreffen eine Vielzahl von Rechtsgebieten,
vom IP-Recht (Intellectual Property, dem englischsprachigen Begriff
für Immaterialgüterrecht) über das öffentlche
Recht, z.B. wenn es um Genehmigungen geht, bis hin zum Vertragsrecht
mit den Kunden, Anbietern und Dienstleistern. Hausrecht, Lizenzen und
die SChaffung von Win-Win-Situationen. Was llässt sich umsetzen
und was nicht? Event rechtlich absichern Wer
ohne rechtliche Absicherung ein Event plant, begibt sich aufs Glatteis.
Schon häufiger habe ich es erlebt, dass die Ideen erst hoch
gefolgen sind und später Stornogebühren fällig waren.
Gerade als Veranstalter oder großer Dienstleister müssen Sie
sich absichern und die richtigen Fragen vorab stellen und vertraglich
fixieren. Eventmarken? Ob
es Eventmarken gibt, ist derzeit (Frühjahr 2006) noch nicht
entschieden? Dennoch sollten Events und ihre Ideen geschützt
werden, wenn es möglich ist. Beratungsbedarf besteht angefangen
beim Titel über den Slogan bis hin zu den Sponsoren- und den
Merchandisingverträgen und den Rechteklärungen bzw.
Lizenzgebühren. Hinzu kommen die Besonderheiten der jeweiligen
Veranstaltung: Was muss ich für den Promi auf meinem Event
beachten oder wer darf welche Fotos wie anfertigen und
veröffentlichen? Was bekommt die Gema und gab es da nicht noch ein
paar andere Verwertungsgesellschaften? Bekommen die auch etwas ab? Und
was kann ich tun, damit durch Anwohner und herbeigerufene Polizei mein
Event nicht zu einem Reinfall wird? ![]() |