Marken
Ihre Marke soll Vertrauen bilden. Deshalb sollten Sie Ihrem Markenanwalt vertrauen. Gerade bei dem heiklen Thema Marken gilt: gehen Sie zum Spezialisten! Meine Dienstleistungen:
• Beratung bei Wettbewerbsverstößen
• Strategie beim Erwerb von Schutzrechten
• Recherchen und Rechtsgutachten zur Absicherung der Rechtslage
• Weltweite Registrierung von Schutzrechten aller Art
• Lizenzierung, Veräußerung, Verlängerung und Umschreibung von Schutzrechten
• Verwaltung und Optimierung von Schutzrechtsportfolios
• Weltweite Kollisionsüberwachung und Verteidigung von Schutzrechten
• Beratung bei Auftritten und Rechtsverstößen im Internet
Markenberatung
Ein Angebot für Mittelständler: Sie wollen eine Marke etablieren? Sie wollen Ihren Unternehmenswert sichern und setzen auf Intellectual Property. Sie wollen eine Markenstrategie entwickeln und umsetzen? In Zusammenarbeit mit Werbefirmen biete ich eine strategische Markenberatung, die bei juristischen Aspekten ansetzt und anhand von rechtzeitigen Markenrecherchen eine optimierte und kostensparende Beratung ermöglicht an.
Marken- und Produktpiraterie
Grenzbeschlagnahme soll kein Fremdwort für Sie bleiben? Inzwischen ist fast nichts mehr vor Kopierern und Piraten sicher. Plagiate in jeder Form überschwemmen den Markt. In Kooperation mit Wirtschaftsdetektiven und Beratungsunternehmen biete ich einen umfassenden Marken- und Produktschutz an.
Recherchemöglichkeiten für Marken
Sie wollen eine starke Marke? Dann sollten Sie mal über Markenrecherchen nachdenken.
Es gibt 3 Register, die Wirkungen in Deutschland entfalten:
1. Deutsche Marke: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) in München: Hier gibt es zwei Recherche-Möglichkeiten:
– https://dpinfo.dpma.de/
– http://publikationen.dpma.de/
2. EU Gemeinschaftsmarke: Europäisches Patent- und Markenamt (HABM) in Alicante:
3. IR Marke: World Intellectul Property Organization (WIPO) in Genf:
4. Darüber hinaus gibt es in fast jedem Land der Welt ein Markenamt: Die Liste der Markenämter anderer Länder vom DPMA
Tipp: Identitätsrecherche selbst durchführen
Eine so genannte Identitätsrecherche für Wortmarken in diesen Registern können Sie auch selbst nach einer Einarbeitung in die Register auch selbst durchführen. Damit können Sie z.B. auch den jeweiligen Verfahrensstand für Ihrer Eintragung verfolgen. Hierfür müssen Sie nur die genau Bezeichnung in dem Feld „Marke“ eingeben, dass bei allen 3 Registern zur Verfügung steht. Möglich ist auch eine Recherche nach Registernummern.
Vorsicht Verwechslungsgefahr
Aber Vorsicht: Markenrechtlich bedeutsam sind auch verwechslungfähige Marken, die ähnlich aussehen (auch vom Schriftbild) oder ähnlich klingen usw., aber auch Titel von Büchern, Songs oder Filmen, Firmennamen und Geschäftsbezeichnungen können markenrechtlich bedeutsam werden. Die gerichtlich entschiedenen Beispiele sind endlos. „Crunchips“ und „ran chips“, „24translate“ und „translation24“, „VOBIS“ und „FORIS“ können verwechselt werden, entschied z.B. das OLG Hamburg. „Kleiner Feigling“ und „Frechling“ oder „Stadadorm“ und „Staurodorm“ sind ähnlich, meinte u.a. das OLG Köln. Doch das sind nur einige Beispiele der regionalen Gerichte in Deutschland. Zu beachten ist in der Regel auch die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, des Bundesgerichsthofs, des Europäischen Gerichts 1. Instanz und des Europäischen Gerichtshofs. Bei Streitigkeiten um Markeneintragungen kommen die Entscheidungen im Widerspruchs- und dem Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Markenamt hinzu.
Um sicher zu gehen, wäre eine Ähnlichkeitsrecherche erforderlich, die ein erfahrenes Rechercheinstitut durchführen sollte. Ratsam sind auch regelmäßige Recherchen, um etwaige Verletzungen der eigenen Marke(n) aufzuspüren. Damit kann der Wert der eigenen Marke erhalten/ gesteigert werden.
Konflikte mit Marken im Internet vermeiden
Tipp 1: Unbedingt sollten Sie vor einer Domainregistrierung eine Markenrecherche durchführen, insbesondere, wenn es sich um Phantasienamen oder um zusammengesetzte Begriffe aus Phantasienamen handelt. Aber auch allgemeine Begriffe wie „Scout“ oder „Allianz“, können Konflikte mit Marken beinhalten. Vermieden werden sollten ebenso Firmennamen und Namen von Prominenten sowie Titel.
Tipp 2: Bei Marken reicht oft schon Ähnlichkeit aus, um in einen Konflikt zu geraten und eine Abmahnung zu erhalten. Deswegen sollte eine Markenrecherche wegen der Haftung über einen spezialisierten Anwalt in Form einer Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Wichtig: Da im Markenrecht oft auch wegen Ähnlichkeit abgemahnt wird, kann nur über eine anwaltliche Auswertung der Ähnlichkeitsrecherche eine zuverlässige Aussage zum Konfliktpotential eines Namens getroffen werden.
Tipp 3: Je nachdem, was Sie mit Ihrer Domain vorhaben, sollten Sie auch internationale Markendatenbanken abprüfen lassen. Abgesehen von deutschen Marken können auch europäische Gemeinschaftsmarken und international registrierte Marken ihren Schutzbereich auf Deutschland erstrecken.
Tipp 4: Wenn Sie für Ihre Domain oder Ihren Namen einen Schutz erlangen wollen, der über das Internet hinausgeht, empfiehlt sich eine Markenanmeldung. Auch ein Logo oder eine Grafik kann geschützt werden.
Tipp 5: Wenn Sie selbst Ihre Domains schon länger benutzen oder sogar zusätzlich eine Marke angemeldet haben, empfehlen sich regelmäßige Verletzungsrecherchen, damit Sie frühzeitig mittels Abmahnung reagieren können.
Tipp 6: Auch die Nutzung von Marken oder bekannten Begriffen auf Ihrer Website, z.B. im Rahmen eines Affiliatenetzwerks oder zur Benennung eines Pfads kann zu Abmahnungen führen. Wägen Sie ab!
Schutzdauer und Erneuerung von Marken
Schutzdauer
Ein wesentlicher Vorteil des Markenschutzes ist die unbefristete Schutzdauer. Voraussetzung: regelmäßige Verlängerung.
Die Schutzdauer einer deutschen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Sie kann jeweils um zehn Jahre verlängert werden.
Und auch die ersten europäischen Marken standen zum 10-jährigen Jubiläum des europäischen Markenamtes in Alicante zur Verlängerung an. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerungsgebühr auch über den eigentlichen Anmeldgebühren liegen kann.