Checklisten

Die Arbeit mit Checklisten vereinfacht und beschleunigt die Anwaltstätigkeit und senkt die Kosten. In vielen Fällen kann sie auch Ihnen helfen, den Sachverhalt so umfassend wie möglich aufzuklären. Vor allem aber helfen Checklisten aus meiner Sicht dabei, Fehler zu vermeiden und Lücken zuschließen.

Ich möchte Ihnen an den Beispielen Rechteklärungen im Urheberrecht sowie Scheinselbstständigkeit Beispiele geben, wie die Arbeit mit Checklisten in meiner Kanzlei funktioniert:

Checkliste Scheinselbstständigkeit

Oft wird um die Frage, ob eine Person abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist,vor den Gerichten gestritten. (INTERNER LINK ZUM BLOG). Hierbei geht es oft darum, Kriterien zu ermitteln und zu bewerten, die für oder gegen eine so genannte Scheinselbstständigkeit sprechen. Aufgrund meiner langjährigen und Tätigkeit in diesem Gebiet mit zahlreichen Streitigkeiten vor den Sozialgerichten, aber auch den Zivilgerichten und den Arbeitsgerichten habe ich viele Fälle und viel Rechtsprechung ausgewertet und diese Kriterien zusammengetragen.

Oft kommen bei mir Sachverhalte auf den Tisch, die noch gar nicht umfassend aufgearbeitet sind. Oft wurden noch gar nicht alle Kriterien beachtet. Die Fälle sollen aber umfassend beurteilt werden. Das ist ohne fundierte Sachverhatskenntnis aber gar nicht möglich.

Zu Beginn des Mandats bitte ich Mandanten, die mit dem Thema konfrontiert sind, diese Checkliste auszufüllen. Danach erscheint der Sachverhalt oft in einem anderen Licht.

Checkliste Rechteklärung im Urheberrecht

Die Checkliste im Urheberrecht ist zum selbstständigen Einsatz durch Mandanten gedacht. Sie enthält einen Fragenkatalog vorab. Wenn Sie mit der Aufgabe konfrontiert sind urheberrechtlich geschützte Werke Dritter, seien es Fotos, Filme, Grafiken, Tabellen, Skizzen, Texte, Filme, Karikaturen o.ä. zu nutzen, beantworten Sie zunächst diese Fragen, gehen dann anhand der Information die Checkliste durch, im Ergebnis erfahren sie dann, ob sie das Werk nutzen dürfen oder weitere Schritte zu unternehmen haben und wenn ja, welche.

Diese Checkliste ist ursprünglich für eine Schulung bei einem Bildungsträger entstanden und basiert auf meiner Dienstleistung “Rechteklärung“ (INTERNER LINK), die ich vor allem im Filmbereich und im Verlagsbereich erbringe, aber auch für Schutzrechte wie Marken, Designs und Patente. Im Laufe der Jahre habe ich diese Checkliste für mehrere ähnliche Einsatzgebiete angewendet und angepasst, unter anderem für den Einsatz im Medienbereich.

Zu der Nutzung dieser Checklisten biete ich auch ein eigenes dafür konzipiertes Seminar an, z.B. Rechteklärung in den Medien. Dieses findet/fand u.a. am 1. August 2024 für den deutschen Journalistenverband Berlin Brandenburg statt. Falls Sie Interesse haben, auch bei sich ein solches Seminar durchzuführen und diese Checkliste in ihren Unternehmensalltag zu integrieren, können Sie mich gern ansprechen.

Als Service für meine Mandanten biete ich Ihnen an: Falls Sie Interesse an einer meiner Checklisten haben, lassen Sie mich das einfach wissen.

Falls Sie kein Mandant sind und es auch nicht werden wollen, aber dennoch Interesse an einer meiner Checklisten haben, können Sie sich gern vertrauensvoll an mich wenden. Der Preis ist dann abhängig vom geplanten Einsatz, den Sie mir bitte mitteilen. Ich werde Ihnen dann zeitnah ein Angebot übersenden.

Folgende Checklisten stehen
u.a. zur Verfügung

Verlagsvertrag
Rechteklärung Urheberrecht
Ich habe eine Abmahnung erhalten
GbR-Vertrag
Immobilienkaufvertrag
Immobilienkaufvertrag in der WEG
projektbezogene Zusammenarbeit
Existenzgründung
Nutzung von KI im Unternehmen
Recherche von Rechtsverletzung
Titelschutz
Markenschutz
Markenrecherche
Scheinselbstständigkeit
Website
Filmverträge
Website
Gesellschafterversammlung
Know-How-Schutz
Kundenschutz
Lizenzvertrag
Merchandising Vertrag
Rechtsklärung im Film
rechtserhaltene Benutzung im Markenrecht
Verträge mit Kunden
Verträge mit Urhebern
Verträge mit Auftraggebern
Honorar optimieren
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