Die gewerbliche Erstberatung in der Kanzlei Sommer

Als Unternehmer oder Selbstständiger stehen Sie täglich vor Herausforderungen, die nicht nur unternehmerisches Geschick, sondern auch rechtliche Klarheit erfordern. Mein Angebot für eine anwaltliche gewerbliche Erstberatung setzt genau an diesem Punkt an. Sie können gern eine einzige Frage stellen – dann erhalten Sie eine präzise und verlässliche Auskunft, für die ich auch gerade stehe.

Gern kann die Beratung aber auch darüber hinausgehen und wir können das große und Ganze in den Blick nehmen – dann erhalten Sie Hinweise, wo ich Handlungsbedarf sehe, wo ihre rechtlichen Baustellen sind und Anregungen, um Gefahren durch rechtliche Gestaltungen zu minimieren. Inhaltlich kann das von der Gründungsberatung über die Vertragsgestaltung und Ihre AGB, den Datenschutz, Immaterialgüterrechte oder Gesellschaftsrecht bis hin zu Themen wie Markenanmeldung, Scheinselbstständigkeit oder KSK-Abgabe reichen, je nach Bedarf.

Was können Sie von einer gewerblichen Erstberatung erwarten?
  • Sichtung ausgewählter Unterlagen vorab, z.B. Verträge, AGB, Gutachten, Kommunikation, …
  • Gespräch/Videokonferenz im Umfang von bis zu 2h
  • Kompetenz und Erfahrung aus einer mehr als 20-jährigen Anwaltstätigkeit
  • strategische Beratung
  • Blick über den Tellerrand
  • Erörterung der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten
  • 2. Meinung
  • Antworten auf Ihre vorab gestellten Fragen

Kosten: 350 Euro netto

Sollten darüber hinaus weitere Kosten anfallen, gebe ich Ihnen vorab Bescheid.

Was benötige ich von Ihnen?
  • Ihre Fragen vorab
  • Ihre Hinweise zum Sachverhalt
  • relevante Unterlagen, z.B. Verträge o.ä.
Für wen ist eine solche gewerbliche Erstberatung geeignet?
  • Unternehmer
  • Selbstständige
  • Existenzgründer

Beispiele:

  1. Autorin fragt an, ob ich die eBook-Abrechnung ihres Verlages prüfen könnte. nach meinem Hinweis auf die Möglichkeit. Weitergehende Ansprüche entscheidet sich für eine umfassende Erstberatung. Daraufhin legt sie mir im Rahmen der gewerblichen Erstberatung ihre Autorenverträge vor, unter anderem für mehrere Sachbücher. im Ergebnis werden Ansprüche auf angemessene Vergütung geltend gemacht, die Autoren erzielt einen sechsstelligen Betrag.
  2. Der Mandant ist Event-Dienstleister und verleiht hochwertige technische Geräte. Im Rahmen der gewerblichen Erstberatung, die nach Beendigung eines markenrechtlichen Mandats erfolgt und das Thema Vertragsrecht zum Gegenstand hatte, rate ich zur Schulung und zum richtigen Einsatz des Instruments des „kaufmännischen Bestätigungsschreibens“. Mehrere Jahre später erwähnt der Mandant eher beiläufig, dass ihm diese Beratung Nicht nur die Sicherheit gegeben hat, sein Geschäft besser zu organisieren, sondern auch echtes Geld eingebracht hat. „Diese Investitionen hat sich gelohnt, ich kann mindestens mindestens zwei Nullen an die 350 € dranhängen.“
Die Meinung von Mandanten zu diesem Service:

„Herr Sommer nimmt sich viel Zeit, fragt viel nach und wollte mein Geschäftsmodell mit all seinen Risiken und Problemen verstehen. Er schaut auch über den Tellerrand hinaus und hatte gleich mehrere Ideen und Anregungen, was ich verbessern und optimieren könnte.“
M.F., Alleingesellschafter einer GmbH

„Besser hätte ich mein Geld und meine Zeit nicht investieren können. Meine Frage zum Urheberrecht war der Einstieg. Am Ende hatte ich eine To-do-Liste mit Themen von AGB über Markenmeldung bis zur Klarheit über die Vollstreckung eines 25 Jahre alten Urteils.“
F.L., Finanzinvestor

„Ursprünglich hatte ich eine Beratung zum Thema Scheinselbstständigkeit angefragt. In einer ausführlichen Erstberatung haben wir aber auch Themen wie KSK, Vertragsrecht und angemessene Vergütung besprochen. Das hat mir sehr weitergeholfen. Es war eher eine Revision im Schnelldurchlauf als eine Erstberatung.“
W.S., Kameramann

„Endlich habe ich verstanden, was ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist.“
D.R., Event-Dienstleister

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