Kunst
Haben Sie schon mal etwas vom Folgerecht oder vom Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung gehört? Uups, Galerist und Künstler haben keinen Vertrag, aber ein Streit bahnt sich an? Was sollte bei der Bestellung von Kunstwerken beachtet werden, wie weit geht hier die künstlerische Freiheit? Und wie war das noch mit dem gutgläubigen Erwerb eines Bildes?
Bei der Weiterveräußerung von Kunstwerken, z.B. bei einer Auktion oder durch einen Galeristen, kann dem Künstler eine Beteiligung von 5% zustehen. Das ist Ausdruck des urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatzes.
Die mögliche Beratung geht über Gestaltungen zum Galerievertrag oder zum Agenturvertrag hinaus und erfasst auch Fragen des Steuerrechts, der Zwangsvollstreckung in Kunstwerke den internationalen Kulturgüterschutz oder die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung für Kunst.